Rechtsgebiet

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Wir helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, arbeitsrechtliche Angelegenheiten rechtssicher und ohne unnötiges Risiko zu regeln: von der arbeitsvertraglichen Dokumentation über die Trennung von Mitarbeitern bis zu Verfahren vor dem Arbeitsgericht und mit der Sozialversicherungsanstalt (ZUS).

Großraumbüro — Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Wobei wir helfen

Arbeitsvertragliche Dokumentation

Wir erstellen und ordnen Arbeitsverträge, Arbeits- und Vergütungsordnungen, Regelungen zur Remote-Arbeit und interne Richtlinien. Wir prüfen, ob die Dokumente den aktuellen Vorschriften entsprechen.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Massenentlassungen

Wir beraten bei Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen. Wir begleiten Arbeitgeber durch das Verfahren der Massenentlassung, einschließlich der Konsultationen und der Pflichten gegenüber dem Arbeitsamt.

Managerverträge

Wir erstellen Verträge mit Vorstandsmitgliedern und Führungskräften, einschließlich Wettbewerbsverboten, Bonusregelungen und Haftung.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Verfahren über die Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses (przywrócenie do pracy), Entschädigung, Vergütung und andere arbeitsrechtliche Ansprüche. Bevor der Streit vor Gericht geht, suchen wir eine gütliche Lösung.

Verfahren mit der ZUS

Wir beraten zu Versicherungspflicht und Beiträgen, begleiten bei Prüfungen und fechten Bescheide der polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) vor dem zuständigen Gericht an.

Für wen

  • Kleine und mittlere Arbeitgeber.
  • Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter in Polen beschäftigen.
  • Manager, die einen Vertrag oder die Bedingungen ihres Ausscheidens verhandeln.
  • Privatpersonen in Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber.
  • Unternehmer und Privatpersonen im Streit mit einem Arbeitnehmer oder der ZUS.

So arbeiten wir

  1. Durchsicht der vorhandenen Dokumentation und der Personalpraxis.
  2. Liste der Unstimmigkeiten und fertige Musterdokumente.
  3. Unterstützung bei laufenden Entscheidungen, bevor sie den Mitarbeitern mitgeteilt werden.
  4. Vertretung im Streit oder Verfahren, falls es dazu kommt.

Häufige Fragen

Bevor Sie uns anrufen

Grundlage sind Arbeitsverträge, die Information über die Beschäftigungsbedingungen und die Personalakten. Eine Arbeitsordnung und eine Vergütungsordnung sind grundsätzlich bei Arbeitgebern mit mindestens 50 Beschäftigten Pflicht. Der Umfang hängt auch von der Arbeitsorganisation ab, etwa von Remote-Arbeit.

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags muss einen tatsächlichen und konkreten Grund nennen. Zu prüfen ist außerdem, ob der Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz genießt und ob die Entscheidung mit der Gewerkschaft abzustimmen ist.

Sie können über die ZUS Rechtsmittel beim Gericht einlegen, grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids. Es empfiehlt sich, dies mit einem Bevollmächtigten zu tun, denn über den Ausgang entscheiden oft schon die im Rechtsmittel vorgelegten Beweise.

Kontakt zur Kanzlei in Krakau

Schildern Sie uns Ihre Sache. Wir sagen Ihnen, was möglich ist.

Sie planen Veränderungen in der Beschäftigung oder ein Arbeitnehmer hat Ansprüche geltend gemacht? Schildern Sie uns kurz die Lage – wir helfen Ihnen, den nächsten Schritt vorzubereiten.

Direkter Kontakt
01 Anrufen+48 12 414 28 86 02 E-mailkancelaria@kancelariapeszek.pl
03
BüroMasarska 9/4, 31-534 Kraków
Mo.–Fr. 9:00–17:00 Uhr

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