Rechtsgebiet

Verwaltungsrecht

Wir unterstützen Sie in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Verfahren vor Behörden und Verwaltungsgerichten: in Bau-, Raumplanungs- und Umweltsachen, in Streitigkeiten mit Behörden sowie bei Konzessionen, Lizenzen und Genehmigungen.

Behördengebäude — Verwaltungsrecht

Wobei wir helfen

Verwaltungs- und verwaltungsgerichtliche Verfahren

Wir vertreten Beteiligte vor polnischen Behörden und verfassen Anträge sowie verwaltungsinterne Rechtsbehelfe (zażalenie und odwołanie). Vor den Verwaltungsgerichten bereiten wir Klagen und Einsprüche (sprzeciw) bei den Woiwodschaftsverwaltungsgerichten (WSA) sowie Kassationsbeschwerden beim Obersten Verwaltungsgericht Polens (NSA) vor.

Bausachen

Wir helfen in Streitigkeiten mit den Bauaufsichtsbehörden und auch dann, wenn auf dem Nachbargrundstück ein belastendes Vorhaben entsteht. Wir verfassen verwaltungsinterne Rechtsbehelfe (odwołanie und zażalenie) sowie Klagen bei den Verwaltungsgerichten.

Raumplanung

Wir führen Verfahren zu nachteiligen Festsetzungen in geltenden oder in Aufstellung befindlichen örtlichen Bebauungsplänen sowie zu Bescheiden über die Bebauungsbedingungen (decyzja o warunkach zabudowy) für Vorhaben, die Nachbargrundstücke beeinträchtigen. Wir verfassen Anträge und verwaltungsinterne Rechtsbehelfe (odwołanie und zażalenie) sowie Klagen bei den Verwaltungsgerichten.

Konzessionen, Lizenzen und Genehmigungen

Wir helfen Ihnen, die erforderlichen Konzessionen, Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Wir stellen die Anträge und legen bei Bedarf Widerspruch ein oder erheben Klage.

Für wen

  • Unternehmen, Unternehmer, Gesellschaften und Investoren – aus Polen und dem Ausland.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen.
  • Privatpersonen.

So arbeiten wir

  1. Wir bereiten Anträge auf Konzessionen, Genehmigungen und Lizenzen vor.
  2. Wir verfassen Schreiben und Anträge zu örtlichen Bebauungsplänen.
  3. Wir bereiten verwaltungsinterne und gerichtliche Rechtsbehelfe vor, darunter odwołanie, zażalenie, sprzeciw und skarga.
  4. Wir vertreten Mandanten vor Behörden und Verwaltungsgerichten.
  5. In baurechtlichen Streitigkeiten analysieren wir die Sache und schlagen die passende Lösung vor.
  6. Bei belastenden Vorhaben auf Nachbargrundstücken führen wir eine rechtliche Analyse durch und leiten die erforderlichen Schritte ein: Schreiben, Anträge und Klagen.
  7. Wir unterstützen bei Problemen mit bestehenden oder geplanten örtlichen Bebauungsplänen und verfassen die entsprechenden Schreiben, Anträge und Klagen.

Häufige Fragen

Bevor Sie uns anrufen

Die Behörde soll innerhalb eines Monats entscheiden, in besonders komplizierten Sachen innerhalb von zwei Monaten ab Einleitung des Verfahrens.

Nein. Die Verwaltungsgerichte vernehmen grundsätzlich weder Zeugen noch Beteiligte, sondern prüfen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Akts.

Hat die Behörde fehlerhaft entschieden, hebt das Gericht die Entscheidung auf und verpflichtet die Behörde, die Sache unter Beachtung seiner Vorgaben erneut zu prüfen. Nur in sehr seltenen, eng umgrenzten Fällen kann das Gericht anstelle der Behörde entscheiden.

Kontakt zur Kanzlei in Krakau

Schildern Sie uns Ihre Sache. Wir sagen Ihnen, was möglich ist.

Sie möchten gegen die Entscheidung einer Behörde vorgehen oder Klage beim Verwaltungsgericht erheben? Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung der Schriftsätze.

Direkter Kontakt
01 Anrufen+48 12 414 28 86 02 E-mailkancelaria@kancelariapeszek.pl
03
BüroMasarska 9/4, 31-534 Kraków
Mo.–Fr. 9:00–17:00 Uhr

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