Rechtsgebiet

IT, Internet und neue Technologien

Wir beraten Unternehmen, die Technologie entwickeln, kaufen oder verkaufen. Wir erstellen Implementierungs- und Lizenzverträge, Nutzungsbedingungen für digitale Dienste und Datenschutzdokumentation – damit das Recht das Projekt absichert, statt es zu blockieren.

Arbeitsplatz mit Monitoren — IT-Recht und neue Technologien

Wobei wir helfen

Implementierungs- und Wartungsverträge

Wir verhandeln Verträge über die Einführung und Wartung von Systemen: Leistungsumfang, Zeitplan, Abnahmeverfahren, Service Levels (SLA), Haftung und Rechte am Code.

Lizenzen und SaaS

Wir erstellen Lizenz- und Abonnementverträge sowie Nutzungsbedingungen für Cloud-Software. Wir prüfen, ob die Lizenzen der tatsächlichen Nutzung der Software im Unternehmen entsprechen.

Nutzungsbedingungen für digitale Dienste und E-Commerce

Wir erstellen AGB für Onlineshops, Plattformen und Apps unter Berücksichtigung der Verbraucherrechte, des Widerrufs und der Reklamation.

Datenschutz (DSGVO)

Wir erstellen Datenschutzhinweise, Auftragsverarbeitungsverträge, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten und Verfahren. Wir helfen auch, wenn es zu einer Datenschutzverletzung kommt.

Informationspflichten

Wir prüfen Websites, Apps und Formulare auf die Informationen, die ein Unternehmen Nutzern und Kunden bereitstellen muss.

Neue EU-Regelungen

Wir beraten zu neuen Vorschriften der Europäischen Union, etwa zur KI-Verordnung (AI Act) und zum Gesetz über digitale Dienste (DSA).

Für wen

  • Softwarehäuser und SaaS-Anbieter.
  • Onlineshops und Verkaufsplattformen.
  • Unternehmen, die Systeme wie ERP oder CRM einführen.
  • Jedes Unternehmen, das Daten von Kunden oder Mitarbeitern verarbeitet.

So arbeiten wir

  1. Gespräch über das Produkt oder Projekt und sein Geschäftsmodell.
  2. Durchsicht der bestehenden Verträge, Bedingungen und Datenflüsse.
  3. Dokumentenentwürfe, die auf das Produkt zugeschnitten sind – keine allgemeinen Muster.
  4. Verhandlungen mit dem Anbieter oder dem Kunden.
  5. Unterstützung bei Produktänderungen und Vorfällen.

Häufige Fragen

Bevor Sie uns anrufen

Nach polnischem Recht überträgt die Zahlung allein keine urheberrechtlichen Vermögensrechte. Der Auftraggeber erwirbt diese Rechte, wenn ein schriftlicher Vertrag sie überträgt und die Nutzungsarten festlegt. Andernfalls kann es Probleme bei der Weiterentwicklung oder dem Verkauf des Systems geben.

Eine Lizenz berechtigt zur Nutzung des Werks zu vereinbarten Bedingungen; die Rechte verbleiben beim Urheber oder Auftragnehmer. Bei einer Übertragung nach polnischem Recht gehen die urheberrechtlichen Vermögensrechte auf den Erwerber über. Die Wahl hängt davon ab, was das Unternehmen mit der Software vorhat.

Wenn ein anderes Unternehmen personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, etwa ein Hosting-Anbieter, ein CRM-Anbieter oder ein Buchhaltungsbüro. Der Vertrag legt fest, was dieses Unternehmen mit den Daten tun darf und wie es sie schützen muss.

Ja. Nach polnischem Recht muss ein Unternehmen, das Dienstleistungen auf elektronischem Weg erbringt, die entsprechenden Nutzungsbedingungen bereitstellen. Ein Shop, der an Verbraucher verkauft, muss außerdem die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen erteilen.

Kontakt zur Kanzlei in Krakau

Schildern Sie uns Ihre Sache. Wir sagen Ihnen, was möglich ist.

Sie führen ein System ein, starten einen Onlineshop oder ordnen Ihren Datenschutz? Schildern Sie uns das Projekt – wir sagen Ihnen, welche Dokumente Sie benötigen.

Direkter Kontakt
01 Anrufen+48 12 414 28 86 02 E-mailkancelaria@kancelariapeszek.pl
03
BüroMasarska 9/4, 31-534 Kraków
Mo.–Fr. 9:00–17:00 Uhr

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