Rechtsgebiet

Prozessführung, Mediation und Schiedsverfahren

Wir führen Verfahren in Wirtschafts- und Zivilsachen und prüfen jede Angelegenheit vor Klageerhebung. Zu unserem Team gehört ein polnischer Rechtsanwalt (radca prawny), der die polnische Ausbildung für den Justizdienst absolviert und die polnische Richterprüfung bestanden hat.

Gerichtssaal — Prozessführung und Schiedsverfahren

Wobei wir helfen

Risikoeinschätzung vor dem Rechtsstreit

Wir analysieren die Akten, die Beweise, über die die Partei verfügen wird, und die anwendbaren Vorschriften – und sagen Ihnen dann offen, wie die Chancen stehen, wo die Schwachstellen liegen, wie lange das Verfahren dauern kann und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Manchmal ist ein Vergleich der beste Weg; seine Bedingungen müssen dann gut verhandelt werden.

Mahnschreiben, Verhandlungen und Vergleiche

Wir verfassen vorgerichtliche Zahlungsaufforderungen und Antworten darauf, verhandeln im Namen unserer Mandanten und entwerfen Vergleiche, die vollstreckbar sind.

Vertretung vor Gericht

Wir führen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten in Wirtschafts- und Zivilsachen. Wir verfassen Klagen, Klageerwiderungen und Rechtsbehelfe, darunter sprzeciw und zarzuty gegen polnische Zahlungsbefehle, Berufungen, Beschwerden sowie Kassationsbeschwerden zum polnischen Obersten Gericht (Sąd Najwyższy, SN).

Schiedsverfahren

Wir vertreten Parteien vor ständigen Schiedsgerichten und in Ad-hoc-Schiedsverfahren. Wir beraten auch bei der Gestaltung von Schiedsklauseln in Verträgen, bevor ein Streit entsteht.

Mediation

Wir bereiten Mandanten auf die Mediation vor und nehmen als ihre Bevollmächtigten daran teil, wenn dies im Interesse des Mandanten liegt.

Sicherung und Vollstreckung

In jedem Stadium des Verfahrens beantragen wir die Sicherung von Ansprüchen, etwa durch Pfändung von Forderungen aus Bankkonten oder die Eintragung einer Zwangshypothek. Wir stellen außerdem Vollstreckungsanträge und überwachen den Verlauf der Vollstreckung laufend.

Für wen

  • Unternehmer, Gesellschaften und Gesellschaftsorgane.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen.
  • Privatpersonen und Investoren.
  • Mandanten aus Polen und dem Ausland – wir arbeiten mit Unternehmen aus mehreren Ländern und mit Kanzleien in anderen Staaten zusammen.

So läuft ein Rechtsstreit ab

  1. Analyse der Sache und schriftliche Einschätzung von Chancen, Kosten und Risiken.
  2. Versuch einer gütlichen Einigung: Aufforderungsschreiben, Verhandlungen oder Mediation.
  3. Bei Bedarf Antrag auf Sicherung des Anspruchs.
  4. Klage oder Klageerwiderung und Führung des Verfahrens.
  5. Bei Bedarf Berufung und nach gewonnenem Verfahren die Vollstreckung.

Häufige Fragen

Bevor Sie uns anrufen

Das hängt von den Beweisen, dem Streitwert, den Kosten und der Dauer ab – und davon, ob der Gegner zahlungsfähig ist. Nach Prüfung der Unterlagen legen wir unsere Einschätzung und Empfehlung vor; die Entscheidung liegt beim Mandanten.

Ein Schiedsverfahren müssen die Parteien vereinbaren, meist in einer Klausel im Vertrag. Das Verfahren ist vertraulich, die Parteien haben Einfluss auf die Auswahl der Schiedsrichter, und der Schiedsspruch ergeht grundsätzlich in einer Instanz.

Sie ist ein vorläufiger Schutz für die Dauer des Verfahrens, etwa die Pfändung eines Kontos oder ein Veräußerungsverbot für eine Immobilie. Das Gericht gewährt sie, wenn der Anspruch glaubhaft gemacht ist und ohne Sicherung die Vollstreckung des künftigen Urteils gefährdet wäre.

Das ist sehr unterschiedlich – es hängt vom Verlauf des Verfahrens und von der Komplexität der Sache ab.

Kontakt zur Kanzlei in Krakau

Schildern Sie uns Ihre Sache. Wir sagen Ihnen, was möglich ist.

Ihnen wurde eine Klage zugestellt oder ein Geschäftspartner zahlt nicht? Senden Sie uns eine kurze Beschreibung und die Fristen aus den erhaltenen Schreiben – wir prüfen, was möglich ist.

Direkter Kontakt
01 Anrufen+48 12 414 28 86 02 E-mailkancelaria@kancelariapeszek.pl
03
BüroMasarska 9/4, 31-534 Kraków
Mo.–Fr. 9:00–17:00 Uhr

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