Wobei wir helfen
Risikoeinschätzung vor dem Rechtsstreit
Wir analysieren die Akten, die Beweise, über die die Partei verfügen wird, und die anwendbaren Vorschriften – und sagen Ihnen dann offen, wie die Chancen stehen, wo die Schwachstellen liegen, wie lange das Verfahren dauern kann und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Manchmal ist ein Vergleich der beste Weg; seine Bedingungen müssen dann gut verhandelt werden.
Mahnschreiben, Verhandlungen und Vergleiche
Wir verfassen vorgerichtliche Zahlungsaufforderungen und Antworten darauf, verhandeln im Namen unserer Mandanten und entwerfen Vergleiche, die vollstreckbar sind.
Vertretung vor Gericht
Wir führen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten in Wirtschafts- und Zivilsachen. Wir verfassen Klagen, Klageerwiderungen und Rechtsbehelfe, darunter sprzeciw und zarzuty gegen polnische Zahlungsbefehle, Berufungen, Beschwerden sowie Kassationsbeschwerden zum polnischen Obersten Gericht (Sąd Najwyższy, SN).
Schiedsverfahren
Wir vertreten Parteien vor ständigen Schiedsgerichten und in Ad-hoc-Schiedsverfahren. Wir beraten auch bei der Gestaltung von Schiedsklauseln in Verträgen, bevor ein Streit entsteht.
Mediation
Wir bereiten Mandanten auf die Mediation vor und nehmen als ihre Bevollmächtigten daran teil, wenn dies im Interesse des Mandanten liegt.
Sicherung und Vollstreckung
In jedem Stadium des Verfahrens beantragen wir die Sicherung von Ansprüchen, etwa durch Pfändung von Forderungen aus Bankkonten oder die Eintragung einer Zwangshypothek. Wir stellen außerdem Vollstreckungsanträge und überwachen den Verlauf der Vollstreckung laufend.
Für wen
- Unternehmer, Gesellschaften und Gesellschaftsorgane.
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen.
- Privatpersonen und Investoren.
- Mandanten aus Polen und dem Ausland – wir arbeiten mit Unternehmen aus mehreren Ländern und mit Kanzleien in anderen Staaten zusammen.
So läuft ein Rechtsstreit ab
- Analyse der Sache und schriftliche Einschätzung von Chancen, Kosten und Risiken.
- Versuch einer gütlichen Einigung: Aufforderungsschreiben, Verhandlungen oder Mediation.
- Bei Bedarf Antrag auf Sicherung des Anspruchs.
- Klage oder Klageerwiderung und Führung des Verfahrens.
- Bei Bedarf Berufung und nach gewonnenem Verfahren die Vollstreckung.






