Rechtsgebiet

Immobilien und Bauvorhaben

Wir helfen Ihnen, Immobilien in Polen sicher zu kaufen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten und zu bebauen. Wir beginnen mit der Prüfung der Rechtslage, führen die Vertragsverhandlungen und begleiten Sie bei Bauvorhaben von den Bebauungsbedingungen bis zur Abnahme und Abrechnung mit den Bauunternehmen.

Modernes Bürogebäude — Immobilien- und Baurecht

Wobei wir helfen

Prüfung der Rechtslage der Immobilie (Due Diligence)

Wir prüfen das Grundbuch, Belastungen, Dienstbarkeiten und Ansprüche Dritter. Wir klären die Ausweisung im örtlichen Bebauungsplan, den Zugang zu einer öffentlichen Straße und die Übereinstimmung des tatsächlichen Zustands mit den Unterlagen. Sie erhalten einen Bericht mit den Risiken und den Möglichkeiten, sie im Vertrag zu begrenzen.

Kauf-, Miet- und Pachtverträge

Wir entwerfen und verhandeln Vorverträge, Kaufverträge sowie Miet- und Pachtverträge über Räume, Büros, Hallen und Grundstücke. Wir achten auf die Absicherung: Fristen, Vertragsstrafen, Garantien, Rücktrittsrechte und die Abrechnung von Aufwendungen.

Der Investitionsprozess

Wir unterstützen Investoren in der Phase der Bebauungsbedingungen, der Baugenehmigung und der Verträge mit Generalunternehmer und Subunternehmern. Wir achten auf den Zahlungsplan, die Erfüllungssicherheiten und das Abnahmeverfahren.

Streitigkeiten mit Bauunternehmen und Abrechnung der Bauleistungen

Wir vertreten Mandanten in Streitigkeiten über Verzögerungen, Mängel, Vertragsstrafen, Vergütung und Zusatzleistungen. Wir beraten auch zur Haftung des Bauherrn für die Bezahlung der Subunternehmer.

Für wen

  • Investoren und Bauträger von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
  • Unternehmen, die Büros, Gewerberäume, Lager und Hallen kaufen oder mieten.
  • Ausländische Investoren, die Beratung auf Deutsch oder Englisch benötigen.
  • Privatpersonen, die eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kaufen, verkaufen, mieten oder pachten.

So arbeiten wir

  1. Gespräch über das Ziel der Transaktion oder des Vorhabens und Zusammenstellung der Unterlagen.
  2. Prüfung der Rechtslage und schriftliche Liste der Risiken.
  3. Vertragsentwurf oder Verhandlungsposition und Teilnahme an den Verhandlungen.
  4. Begleitung bei der Unterzeichnung von Verträgen und notariellen Urkunden, darunter Vorverträge, Bauträgerverträge sowie Kauf-, Miet- und Pachtverträge.
  5. Rechtliche Betreuung nach der Transaktion: Teilnahme an Abnahmen, Hilfe bei der Geltendmachung von Ansprüchen und in Gerichtsverfahren.

Häufige Fragen

Bevor Sie uns anrufen

Vor dem Kauf sollten die Rechtslage der Immobilie geklärt und Bedingungen des Kaufvertrags ausgehandelt werden, die den Käufer angemessen absichern.

Ja. Staatsangehörige und Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz benötigen grundsätzlich keine Genehmigung. Andere Ausländer müssen in vielen Fällen eine Genehmigung des für innere Angelegenheiten zuständigen Ministers einholen.

Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen ein Bauunternehmen ist ein mehrstufiges Verfahren und erfordert eine gute Vorbereitung. Der Erfolg vor Gericht hängt häufig davon ab, dass die Beweise, die im Verfahren erhoben werden, rechtzeitig gesichert wurden.

Von einigen Tagen bis zu mehreren Monaten, je nach Komplexität der Rechtslage. Häufig müssen Bescheinigungen von Behörden eingeholt werden.

Kontakt zur Kanzlei in Krakau

Schildern Sie uns Ihre Sache. Wir sagen Ihnen, was möglich ist.

Sie planen einen Kauf, eine Miete, eine Pacht oder ein Bauvorhaben? Schildern Sie Ihr Anliegen im Formular oder rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen, womit Sie beginnen sollten.

Direkter Kontakt
01 Anrufen+48 12 414 28 86 02 E-mailkancelaria@kancelariapeszek.pl
03
BüroMasarska 9/4, 31-534 Kraków
Mo.–Fr. 9:00–17:00 Uhr

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