Wobei wir helfen
Gründung und Umwandlung von Gesellschaften
Wir helfen bei der Wahl der Rechtsform und erstellen sämtliche gesellschaftsrechtlichen Unterlagen für die Gründung. Wir begleiten unter anderem Verschmelzungen, Spaltungen und Umwandlungen von Gesellschaften sowie die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Einpersonen-Kapitalgesellschaft.
Betreuung der Gesellschaftsorgane
Wir bereiten alle gesellschaftsrechtlichen Dokumente vor, darunter Beschlüsse, Unterlagen für Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen sowie Anmeldungen zum polnischen Nationalen Gerichtsregister (KRS). Wir beraten Geschäftsführungen zu Haftung und Entscheidungsrisiken.
Handels- und Vertriebsverträge
Wir entwerfen und verhandeln Liefer-, Vertriebs-, Handelsvertreter-, Kooperations- und Geheimhaltungsverträge (NDA) sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei Verträgen mit ausländischen Partnern achten wir besonders auf Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache.
Anteilstransaktionen
Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Geschäftsanteilen oder Aktien: Prüfung der Gesellschaft (Due Diligence), Kaufvertrag, Investitions- und Gesellschaftervereinbarungen.
Gesellschafterbeziehungen
Wir erstellen Gesellschaftervereinbarungen, Regeln für den Austritt aus der Gesellschaft und für die Auflösung von Pattsituationen. Besteht bereits ein Konflikt, suchen wir eine Einigung – und führen, wenn das nicht möglich ist, den Rechtsstreit.
Laufende Rechtsberatung (Outsourcing)
Wir übernehmen die laufenden Rechtsangelegenheiten Ihres Unternehmens: Prüfung von Verträgen, Unterstützung der Abteilungen, Kontakt mit Behörden und Geschäftspartnern. Abgerechnet wird nach einer vereinbarten Pauschale oder einem Stundenkontingent.
Rechtsberatung
Wir beraten umfassend in den laufenden Rechtsfragen von Gesellschaften, Einzelunternehmern und Privatpersonen. Dazu gehören insbesondere Zivilrecht, Schuldrecht, Sachenrecht, Erb- und Familienrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Baurecht, Raumplanung, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Umweltrecht, Immobilienrecht (einschließlich Gewerbeimmobilien), Genossenschafts- und Wohnungsrecht, Vergaberecht, Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, Verbraucherrecht, geistiges und gewerbliches Eigentum, neue Technologien und DSGVO, Bank-, Versicherungs- und Kapitalmarktrecht, Energierecht, IT und Cybersicherheit, Strafrecht, Medizin- und Pharmarecht, Wettbewerbs- (Kartell-)recht sowie EU-Recht.
Für wen
- Kleine und mittlere Gesellschaften und ihre Geschäftsführungen.
- Gesellschaften mit ausländischem Kapital, die in Polen tätig sind.
- Unternehmer, die ihr Unternehmen ausbauen und einen Rechtsformwechsel planen.
- Investoren, die in eine Gesellschaft einsteigen oder aus ihr aussteigen.
- Privatpersonen.
So läuft die laufende Betreuung ab
- Gespräch über das Profil Ihres Unternehmens und die typischen Rechtsfragen.
- Vorschlag eines Abrechnungsmodells: Monatspauschale ohne Stundenlimit, Monatspauschale mit Stundenlimit oder Stundensatz.
- Vertrag über die Rechtsberatung.
- Ein fester Ansprechpartner in der Kanzlei, der Ihr Unternehmen kennt und für den Kontakt verantwortlich ist.






