Rechtsgebiet

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Unternehmen in jeder Phase ihrer Tätigkeit: bei der Gründung einer Gesellschaft oder eines Einzelunternehmens, beim Abschluss von Verträgen, beim Einstieg eines Investors und bei den laufenden Entscheidungen der Geschäftsführung. Unsere Mandanten kommen aus vielen Ländern. Wir arbeiten auf Deutsch, Englisch und Polnisch.

Konferenzraum nach einer Vertragsunterzeichnung — Wirtschaftsrecht

Wobei wir helfen

Gründung und Umwandlung von Gesellschaften

Wir helfen bei der Wahl der Rechtsform und erstellen sämtliche gesellschaftsrechtlichen Unterlagen für die Gründung. Wir begleiten unter anderem Verschmelzungen, Spaltungen und Umwandlungen von Gesellschaften sowie die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Einpersonen-Kapitalgesellschaft.

Betreuung der Gesellschaftsorgane

Wir bereiten alle gesellschaftsrechtlichen Dokumente vor, darunter Beschlüsse, Unterlagen für Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen sowie Anmeldungen zum polnischen Nationalen Gerichtsregister (KRS). Wir beraten Geschäftsführungen zu Haftung und Entscheidungsrisiken.

Handels- und Vertriebsverträge

Wir entwerfen und verhandeln Liefer-, Vertriebs-, Handelsvertreter-, Kooperations- und Geheimhaltungsverträge (NDA) sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei Verträgen mit ausländischen Partnern achten wir besonders auf Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache.

Anteilstransaktionen

Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Geschäftsanteilen oder Aktien: Prüfung der Gesellschaft (Due Diligence), Kaufvertrag, Investitions- und Gesellschaftervereinbarungen.

Gesellschafterbeziehungen

Wir erstellen Gesellschaftervereinbarungen, Regeln für den Austritt aus der Gesellschaft und für die Auflösung von Pattsituationen. Besteht bereits ein Konflikt, suchen wir eine Einigung – und führen, wenn das nicht möglich ist, den Rechtsstreit.

Laufende Rechtsberatung (Outsourcing)

Wir übernehmen die laufenden Rechtsangelegenheiten Ihres Unternehmens: Prüfung von Verträgen, Unterstützung der Abteilungen, Kontakt mit Behörden und Geschäftspartnern. Abgerechnet wird nach einer vereinbarten Pauschale oder einem Stundenkontingent.

Rechtsberatung

Wir beraten umfassend in den laufenden Rechtsfragen von Gesellschaften, Einzelunternehmern und Privatpersonen. Dazu gehören insbesondere Zivilrecht, Schuldrecht, Sachenrecht, Erb- und Familienrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Baurecht, Raumplanung, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Umweltrecht, Immobilienrecht (einschließlich Gewerbeimmobilien), Genossenschafts- und Wohnungsrecht, Vergaberecht, Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, Verbraucherrecht, geistiges und gewerbliches Eigentum, neue Technologien und DSGVO, Bank-, Versicherungs- und Kapitalmarktrecht, Energierecht, IT und Cybersicherheit, Strafrecht, Medizin- und Pharmarecht, Wettbewerbs- (Kartell-)recht sowie EU-Recht.

Für wen

  • Kleine und mittlere Gesellschaften und ihre Geschäftsführungen.
  • Gesellschaften mit ausländischem Kapital, die in Polen tätig sind.
  • Unternehmer, die ihr Unternehmen ausbauen und einen Rechtsformwechsel planen.
  • Investoren, die in eine Gesellschaft einsteigen oder aus ihr aussteigen.
  • Privatpersonen.

So läuft die laufende Betreuung ab

  1. Gespräch über das Profil Ihres Unternehmens und die typischen Rechtsfragen.
  2. Vorschlag eines Abrechnungsmodells: Monatspauschale ohne Stundenlimit, Monatspauschale mit Stundenlimit oder Stundensatz.
  3. Vertrag über die Rechtsberatung.
  4. Ein fester Ansprechpartner in der Kanzlei, der Ihr Unternehmen kennt und für den Kontakt verantwortlich ist.

Häufige Fragen

Bevor Sie uns anrufen

Entscheidend sind vor allem die Haftung für Verbindlichkeiten, die Zahl der Gesellschafter, Pläne für den Einstieg eines Investors und die Besteuerung. Die Wahl sollte gleichzeitig mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater bzw. Buchhalter besprochen werden.

Das Unternehmen zahlt ein festes monatliches Honorar oder nutzt ein vereinbartes Stundenkontingent, und die Kanzlei betreut seine laufenden Rechtsangelegenheiten. Umfang und Abrechnung regelt der Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen.

Ja. Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Polnisch. Die Kenntnis des deutschen, österreichischen und US-amerikanischen Rechts hilft uns, Mandanten mögliche Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen besser zu erklären.

Die Eintragung im elektronischen Verfahren dauert im Durchschnitt einige Arbeitstage, im herkömmlichen Verfahren im Durchschnitt einige Wochen.

Kontakt zur Kanzlei in Krakau

Schildern Sie uns Ihre Sache. Wir sagen Ihnen, was möglich ist.

Sie suchen laufende rechtliche Unterstützung oder Hilfe in einer konkreten Sache? Schildern Sie uns Ihren Bedarf – wir schlagen Ihnen den erforderlichen Leistungsumfang und die Honorarbedingungen vor.

Direkter Kontakt
01 Anrufen+48 12 414 28 86 02 E-mailkancelaria@kancelariapeszek.pl
03
BüroMasarska 9/4, 31-534 Kraków
Mo.–Fr. 9:00–17:00 Uhr

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